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Zulassungsvoraussetzungen zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung

(Unten finden Sie noch einen interessanten Link)

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Beantragt werden kann:

  • die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
  • die auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis

Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt Landshut führt im Auftrag der zuständigen Behörden in Niederbayern die allgemeine und eingeschränkte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung durch.

Voraussetzungen der Erlaubniserteilung

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
  • sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen
  • Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.

Antragstellung und Unterlagen

Sie stellen Ihren Antrag bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt), die für Ihren Wohnort oder für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.

Bei der zuständigen Behörde erfahren Sie, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, z.B.:

  • Geburtsurkunde und Lebenslauf
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), wonach Sie in gesundheitlicher, also physischer und psychischer Hinsicht zur ordnungsgemäßen Berufsausübung (als Heilpraktiker bzw. Ausübung der Heilkunde eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) geeignet sind
  • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis über Schulabschluss

Bei der Antragstellung müssen Sie ausserdem angeben:

  • ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben
  • ob Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf die heilkundliche Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragen.

Da das Landratsamt Landshut die Prüfungen für Niederbayern durchführt, finden Sie die aktuellsten Informationen auf der Homepage des LRA Landshut

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